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Art 279 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

Für die Formalitäten bei der Ausfuhr der in Artikel 278 genannten Gegenstände aus dem Gebiet der Gemeinschaft sind die für die Ausfuhr von Gegenständen aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft geltenden gemeinschaftlichen Zollvorschriften maßgebend.

1. Ausfuhr in ein Drittgebiet

Ausfuhr

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