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Art 278 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

Abschnitt 2
Ausfuhrumsätze

 

Bei der Ausfuhr von Gegenständen im freien Verkehr, die aus einem Mitgliedstaat in ein Drittgebiet versandt oder befördert werden, das Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft ist, sind die Artikel 279 und 280 anzuwenden.

Seite 128

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