KAPITEL 3a
Schwellenwert für Steuerpflichtige, die Lieferungen
von Gegenständen gemäß Artikel 33 Buchstabe a tätigen und Dienstleistungen gemäß Artikel 58 erbringen.
KAPITEL 3a
Schwellenwert für Steuerpflichtige, die Lieferungen
von Gegenständen gemäß Artikel 33 Buchstabe a tätigen und Dienstleistungen gemäß Artikel 58 erbringen.
