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Art 28 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger82. LfgOktober 2025

Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, werden behandelt, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.

Artikel 28 Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011 des Rates
vom 15. 3. 2011 (EU) Nr. 1042/2013

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