Die Neufassung
Protokollerklärung Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Zur Richtlinie insgesamt
Wenn eine bessere Rechtsetzung gefördert werden soll, so muss die Sechste Richtlinie überarbeitet werden. Der Rat und die Kommission sind dennoch der Ansicht, dass der Rahmen dieser Überarbeitung so beschränkt werden sollte, dass wesentliche Änderungen der bestehenden Mehrwertsteuergesetzgebung unterbleiben. Die Änderungen der Struktur und des Wortlauts dienen somit nur dazu, den Text klarer und verständlicher zu gestalten und zielen nicht darauf ab, die momentan geltende rechtliche Situation zu verändern. Auch die Begründung der neu gefassten MwSt-Bestimmungen wird durch diese Änderungen nicht berührt; obwohl die Erste und die Sechste Richtlinie und die späteren Änderungsrichtlinien aufgehoben werden, gelten die in den ursprünglichen Erwägungsgründen dargelegten Gründe für jene Bestimmungen weiterhin.

