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zu § 3 KFG (Grabner/Sarnthein)

Grabner/Sarnthein1. AuflMärz 2009

§ 3. (1) Die Kraftfahrzeuge und Anhänger werden in nachstehende Ober- und Untergruppen eingeteilt:

Krafträder, das sindKleinkrafträder (Motorfahrräder),

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