vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 12 NoVAG (Grabner/Sarnthein)

Grabner/Sarnthein1. AuflMärz 2009

Vergütung

 

§ 12. (1) Eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe ist dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte