Diese Verordnung tritt in den Mitgliedstaaten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2005.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. |
Brüssel, den 29. April 2004 |
Für die Kommission |
Frederik BOLKESTEIN |
Mitglied der Kommission |