Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie überprüft die Kommission deren Anwendung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, gegebenenfalls mit Vorschlägen für eine Revision der Richtlinie, vor.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie überprüft die Kommission deren Anwendung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, gegebenenfalls mit Vorschlägen für eine Revision der Richtlinie, vor.