1. Jedes Fahrzeug und jeder Zug miteinander verbundener Fahrzeuge müssen einen Führer haben.
2. Zug-, Saum- und Reittiere müssen einen Führer haben; Vieh muß außer in besonderen, an den Zugängen gekennzeichneten Gebieten begleitet sein.
1. Jedes Fahrzeug und jeder Zug miteinander verbundener Fahrzeuge müssen einen Führer haben.
2. Zug-, Saum- und Reittiere müssen einen Führer haben; Vieh muß außer in besonderen, an den Zugängen gekennzeichneten Gebieten begleitet sein.
