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3.2. Verordnung über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-ÜberwachungsV)

Grundtner31. LfgJuni 2014

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung), BGBl 1994/857; BGBl 2005/II/303 idF BGBl 2008/II/145

Auf Grund des § 25 Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

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