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3.1. Verordnung über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

Grundtner31. LfgJuni 2014

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden, BGBl 1961/4

Auf Grund des § 104 Abs. 1 und 4 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:

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