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Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bosnien/Herzegowina über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

53. LfgAugust 2003

 Präambel

Die Regierung der Republik Bosnien/Herzegowina und die Regierung der Republik Österreich, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

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