vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr

52. LfgJänner 2003

 Präambel

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Staaten der Vertragsparteien dieser Vereinbarung zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung dieser Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!