zusatzprotokoll zur Förderung des Kombinierten Verkehrs zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
53. LfgAugust 2003
Zu Artikel 4, Z 2, lit. b (Ausbau bestimmter Bahnhöfe und Infrastrukturen):