Präambel
die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere inzwischen den Vertragsparteien geeignet Rechnung zu tragen,
die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere inzwischen den Vertragsparteien geeignet Rechnung zu tragen,
