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Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr

53. LfgAugust 2003

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Tschechischen Republik (in der Folge kurz: Vertragsparteien) haben geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zu regeln, folgendes vereinbart:

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