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zusatzprotokoll zur Förderung des Kombinierten Verkehrs zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Fernmeldewesen der Tschechischen Republik zu den Artikeln 4, 5, 6, 8, 12 und 14 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

50. LfgJuli 2002

Die beiden Minister, in der Folge Vertragsparteien genannt, vereinbaren Folgendes:

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