Memorandum Artikel 5, 6, 7 und 8 der Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
49. LfgApril 2002
Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Regelung: