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Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

49. LfgApril 2002

 Präambel

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Minister für Verkehr der Republik Lettland, nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet,

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