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Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße 11Der Nationalrat hat den Abschluß dieses Staatsvertrages genehmigt.)

32. LfgOktober 1991

Die Republik Österreich und das Königreich Spanien, im folgenden Vertragsparteien genannt, in dem Wunsch, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten und im Transit über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:

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