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Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der französischen Republik über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr 11Das Abkommen trat gem seinem Art 4 Abs 1 am 1.6.1984 in Kraft.)

24. LfgOktober 1982

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik von dem Wunsche geleitet, den internationalen Straßenverkehr zwischen den beiden Staaten und durch deren Hoheitsgebiet zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:

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