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§ 4 KHVG (Novak/Schneider)

Novak/Schneider97. LfgJuli 2024

§ 4 (1) Von der Versicherung dürfen nur ausgeschlossen werden

Ersatzansprüche des Eigentümers, des Halters und – bei Vermietung des Fahrzeuges ohne Beistellung eines Lenkers – des Mieters und der Personen, denen der Mieter das Fahrzeug überläßt, gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder bloßer Vermögenschäden,

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