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§ 2 FSG-ABSV

81. LfgMai 2017

§ 2 (1) Nach der Zustellung des Entziehungsbescheides und der Befolgung von behördlichen Anordnungen gemäß § 1 Abs. 4 kann der Antragsteller die Teilnahme am Alternativen Bewährungssystem bei der Behörde beantragen, was auch den Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines bzw. Wiedererteilung der Lenkberechtigung mitumfasst.

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