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§ 10 AutomatFahrV (Novak/Schneider)

Novak/Schneider93. LfgAugust 2022

3. Abschnitt
Anwendungsfälle für genehmigte Systeme in Serie

 

§ 10 (1) Im Sinne dieser Verordnung gilt als Einparkhilfe ein System, das die Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken des Fahrzeugs mittels automatischer Lenkfunktion im Sinne der ECE-Regelung Nr. 79 übernehmen kann.

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