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§ 19 KraftstoffV 2012 (II) (Novak)

Schneider/Novak96. LfgOktober 2023

§ 19 (1) Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen und/oder Biomethan erzielte Einsparung bei den Lebenszyklustreibhausgasemissionen wird berechnet

unter Verwendung eines Standardwerts sofernein solcher Wert gemäß Anhang X Teil A oder Teil B für die Treibhausgasemissionseinsparung für den Herstellungsweg festgelegt ist und

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