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§ 4 KraftstoffV 2012 (II) (Novak)

Novak85. LfgNovember 2018

§ 4 Die Prüfung von Kraftstoffen darauf, ob sie den in § 3 Abs. 1 festgelegten Spezifikationen entsprechen, hat auf Basis der in den Anhängen genannten Vorschriften zu erfolgen.

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