Anlage 1k 1 (Zu § 1g)
Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs
Definition der LuftfederungAnlage 1k 1 (Zu § 1g)
Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs
Definition der Luftfederung