Anlage 1d1 (§ 8 Abs. 1a)
Messung des Nahfeldpegels des Betriebsgeräusches
Hinsichtlich der Meßbedingungen, der Betriebsbedingungen während der Messung und der Auswertung der Messung gelten die Bestimmungen der Anlage 1c.
Anlage 1d1 (§ 8 Abs. 1a)
Messung des Nahfeldpegels des Betriebsgeräusches
Hinsichtlich der Meßbedingungen, der Betriebsbedingungen während der Messung und der Auswertung der Messung gelten die Bestimmungen der Anlage 1c.
