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Anlage 1d KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Anlage 1d11IdF der V 2. 6. 1978 BGBl 279, 17. 12. 1980 BGBl 1981/16 und BGBl 1995/214. (§ 8 Abs. 1a)

Messung des Nahfeldpegels des Betriebsgeräusches

Hinsichtlich der Meßbedingungen, der Betriebsbedingungen während der Messung und der Auswertung der Messung gelten die Bestimmungen der Anlage 1c.

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