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Bundesgesetz vom 19. Februar 1986 BGBl 106, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (10. Kraftfahrgesetz-Novelle)

28. LfgJuni 1986

Der Nationalrat hat beschlossen:

 Artikel I

Bereits im Text des KFG eingearbeitet.

 Artikel II

Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes bestimmt sich nach § 136 KFG 1967.

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