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Bundesgesetz vom 8. November 1984 BGBl 451, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (8. Kraftfahrgesetz-Novelle).

26. LfgNovember 1985

Der Nationalrat hat beschlossen:

 Artikel I

Bereits im Text des KFG eingearbeitet.

 Artikel II

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können von dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie treten frühestens mit den betreffenden Bestimmungen in Kraft.

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