vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 93 KFG

20. LfgJuni 1978

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger-Arbeitsmaschlnen

 

§ 93 Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger-Arbeitsmaschinen, können durch Verordnung unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem Jeweiligen Stand der Technik entsprechend, mit Rücksicht auf die Eigenart solcher Fahrzeuge zur zwingend notwendigen Anpassung an Bedürfnisse der Wirtschaft Erleichterungen hinsichtlich der Bauart, Ausrüstung und Ausstattung und hiezu erforderliche Einschränkungen festgesetzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte