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Kommentierung zu 227 FinStrG

Fellner23. LfgDezember 2017

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Im § 381 StPO sind die Kosten des Strafverfahrens taxativ aufgezählt, die von der zum Kostenersatz verpflichteten Partei für ein durchgeführtes Strafverfahren an den Bund zu entrichten sind.

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