Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51, wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Zweck dieses Systemwechsels war ein Ausbau des Rechtsschutzsystems iS einer Verfahrensbeschleunigung und eines verstärkten Bürgerservice sowie die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes (1618 BlgNR 24. GP ).