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Finanzstrafgesetz: Kommentar, Althuber/Spornberger
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Vorladung und Durchführung der Zeugenvernehmung (§§ 105-106 FinStrG) (Fellner)
Fellner
17. Lfg
Jänner 2014
Fellner
, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Vorladung und Durchführung der Zeugenvernehmung (§§ 105-106 FinStrG) Rz 32
32
Zu
§ 105 FinStrG
ist in den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur FinStrG-Novelle 1975 ausgeführt (
1130 BlgNR 13. GP
):
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