vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inhaltsübersicht - §§ 102-108 FinStrG (Fellner)

Fellner22. LfgNovember 2016

 

Rz

Allgemeines (§ 102 FinStrG)

1-8

Verbot der Einvernahme als Zeuge (§ 103 FinStrG)

9-12

Verweigerung der Zeugenaussage (§ 104 FinStrG)

13-31

Vorladung und Durchführung der Zeugenvernehmung (§§ 105 - 106 FinStrG)

32-41

Vereidigung von Zeugen (§ 107 FinStrG)

42-45

Ersatzanspruch der Zeugen (§ 108 FinStrG)

46-53

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!