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Beschlagnahmeverbote (§ 89 Abs 3-6 FinStrG) (Fellner)

Fellner22. LfgNovember 2016

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Im Hinblick auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes wurden mit der FinStrG-Novelle 1985 die Abs 3-6 des § 89 FinStrG eingefügt. Die Erläuterungen der Regierungsvorlage zur FinStrG-Novelle 1985 lauten hiezu auszugsweise (668 BlgNR 16. GP ):

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