vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbleiben oder Aufhebung der Untersuchungshaft (§ 88 FinStrG) (Fellner)

Fellner17. LfgJänner 2014

21
Nach Art 5 Abs 2 Satz 1 des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl 1988/684, ist vom Freiheitsentzug abzusehen, wenn gelindere Mittel ausreichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!