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Prüfung der Verständigungen und Mitteilungen (§ 82 Abs 1 und 2 FinStrG) (Fellner)

Fellner18. LfgMärz 2014

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Die einer Finanzstrafbehörde über begangene Finanzvergehen zukommenden Anzeigen und Mitteilungen sind gemäß § 82 Abs 1 FinStrG dahingehend zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Verdachtsgründe für die Einleitung eines Strafverfahrens ausreichen (vgl VwGH vom 21. Jänner 1980, 1879/77, 417/78, vom 16. November 1989, 88/16/0198, vom 25. Mai 1992, 92/15/0061, und vom 25. Oktober 1995, 94/15/0159).

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