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Inhaltsübersicht - §§ 58-64 FinStrG (Fellner)

Fellner23. LfgDezember 2017

 

Rz

Grundsätzliche Zuständigkeitsbestimmungen

1-9

Zuständigkeit des Spruchsenates (§ 58 Abs 2 FinStrG)

10-14

Amtshilfe (§ 58 Abs 3 FinStrG)

14a-14f

Ergänzung der Zuständigkeitsbestimmungen bei Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen; ausschließliche Zuständigkeit (§ 59 FinStrG)

15-17

Delegierung (§ 60 FinStrG)

18-18b

Verbindung mehrerer Finanzstrafverfahren durch dieselbe Finanzstrafbehörde (§ 61 FinStrG)

19-21

Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht (§ 62 FinStrG)

22-25

Wahrnehmung der Zuständigkeit; Kompetenzkonflikte zwischen Spruchsenaten (§ 64 FinStrG)

26-33

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