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zu § 702 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

(1) Die Anwendung der Vorschriften über die große Haverei wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass die Gefahr infolge des Verschuldens eines Dritten oder auch eines Beteiligten herbeigeführt ist.

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