vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 643 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 643. Das Konnossement enthält:

1. den Namen des Verfrachters;

2. den Namen des Schiffers;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte