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zu § 412 UGB - Selbsteintritt des Spediteurs (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Selbsteintritt des Spediteurs

 

(1) Der Spediteur ist, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, befugt, die Beförderung des Gutes selbst auszuführen.

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