§ 361. aufgehoben
§ 361 HGB, der im Zweifel Maß, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen, die am Erfüllungsort gelten, als die vertragsmäßigen betrachtet, stimmt mit § 905 Abs 1 ABGB überein und kann deshalb aufgehoben werden. [RV]
§ 361. aufgehoben
§ 361 HGB, der im Zweifel Maß, Gewicht, Währung, Zeitrechnung und Entfernungen, die am Erfüllungsort gelten, als die vertragsmäßigen betrachtet, stimmt mit § 905 Abs 1 ABGB überein und kann deshalb aufgehoben werden. [RV]
