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zu § 358 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 358. aufgehoben

§ 358 HGB idgF erscheint entbehrlich, da sich diese Regel, derzufolge Handelsgeschäfte nur während der gewöhnlichen Geschäftszeit bewirkt und gefordert werden können, bereits aus den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung ergibt; sie kann daher gestrichen werden. Eine materielle Änderung der Rechtslage wird in diesem Punkt nicht angestrebt. [RV]

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