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zu § 351 UGB - Verkürzung über die Hälfte (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Verkürzung über die Hälfte

 

§ 351. Zulasten eines Unternehmers kann die Anwendung des § 934 ABGB vertraglich ausgeschlossen werden.

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