vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 242 UGB - Größenabhängige Erleichterung (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Größenabhängige Erleichterung

 

(1) § 237 Z 9 braucht von kleinen Aktiengesellschaften (§ 221 Abs 1) und mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 221 Abs 2) nicht angewendet zu werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte