zu § 242 UGB - Größenabhängige Erleichterung (Schummer/Kriwanek)
Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Größenabhängige Erleichterung
(1) § 237 Z 9 braucht von kleinen Aktiengesellschaften (§ 221 Abs 1) und mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 221 Abs 2) nicht angewendet zu werden.