zu § 116 UGB - Umfang der Geschäftsführungsbefugnis (Schummer/Kriwanek)
Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Umfang der Geschäftsführungsbefugnis
(1) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Unternehmens der Gesellschaft mit sich bringt.