Der Härtefallfonds wurde Ende März 2020 zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (darunter auch neue Selbständige wie Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten), freien Dienstnehmern nach § 4 Abs 4 ASVG (wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer), Non-Profit-Organisationen sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG ) errichtet (§ 1 Abs 1 Härtefallfondsgesetz; BGBl I 2020/16). Dieser wird aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gespeist. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt über die Wirtschaftskammer Österreich (kritisch Staringer, AVR 2020, 82).