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Aktuelle Hinweise zu § 121 (8. Lieferung, Stand 1. 1. 2004)

8. LfgJänner 2004

Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des § 121 Abs. 5 Einkommensteuergesetz 1988 durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl I 2003/4)

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

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